Und wieder steht Amazon Ärger ins Haus. Diesmal soll das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und Marktplatzhändler wegen angeblich überteuerter Preise gesperrt haben.
Das Bundeskartellamt geht dem Vorwurf nach, dass Amazon während der Corona-Pandemie eine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Dabei geht es um den Onlinemarktplatz des Internetkaufhauses, über den andere Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen können. Amazon habe in der ersten Zeit der Corona-Pandemie Händler wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Das Problem: Amazon sei für viele Händler eine unverzichtbare Plattform. Das Bundeskartellamt habe allerdings eine Marktbeherrschung bisher nicht formell festgestellt.
Bereits 2013 hatte das Bundeskartellamt dafür gesorgt, dass Amazon seine Preisparitätsklausel aufgegeben hat, die es Händler verboten hatte, über andere Onlinevertriebswege günstiger zu verkaufen. Amazon dürfe kein Preiskontrolleur sein, so das Bundeskartellamt.
Auch die EU-Kartellrichter sind derzeit gegen Amazon aktiv. In dem Verfahren wird geprüft, ob das Unternehmen Daten von Dritthändlern verwendet.
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