Wieder bitter für die Center-Händler: Der Freistaat Bayern lockert seine Corona-Beschränkungen. Große Geschäfte können ab heute wieder öffnen, die Geschäfte in Einkaufszentren weiterhin nicht.
Nach dem gestrigen Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichtshofs (hier) hat die Staatsregierung ihre Einschränkungen für den Einzelhandel gelockert. Ab heute dürfen auch große Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Gesundheitsministerium änderte am Montag die bisherige Linie. Ausgenommen sind noch immer Händler in Einkaufszentren und Shoppingmalls. Dies hat bei betroffenen Händlern für großen Unmut gesorgt (hier). Sie sehen Wettbewerbsverzerrung, wenn Geschäfte in der Innenstadt öffnen dürfen, die Kollegen in Einkaufszentren aber nicht.
„Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie – zum Beispiel durch Absperrungen – die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml am Montag auf Anfrage. Das bayerische Kabinett wird sich heute erneut mit den Corona-Vorschriften befassen.
„Wir finden die Regeln wettbewerbsverzerrend und willkürlich”, sagte Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. „Ein großes Möbelhaus kann den Abstand zwischen den Kunden genauso gewährleisten wie ein kleiner Einzelhändler.” Auch die teilweise unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen Bundesländern ärgern den Einzelhandel: „Letztendlich kocht jedes Land sein eigenes Süppchen“, sagte Ohlmann.
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