MCH Group: Beschwerde gegen Entscheid der Übernahmekommission

Die Übernahmekommission (UEK) hat den Einstieg von James Murdoch beim Messebetreiber vorerst gestoppt.  


Die MCH Group legt nun wiederum bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission (UEK) vom 20. August 2020 ein. Die UEK hat die an der außerordentlichen Generalversammlung vom 3. August 2020 beschlossene Opting-up-Klausel für James Murdoch mit seiner Lupa Systems für ungültig erklärt. Ohne diese Opting-up-Klausel darf Lupa Systems maximal einen Anteil von 33.3% an der MCH Group AG erwerben, ohne eine öffentliches Pflichtangebot machen zu müssen.

Die UEK begründet ihre Entscheidung betreffend Opting-up-Klausel damit, dass das gemäß UEK-Praxis erforderliche zusätzliche Quorum der “Mehrheit der Minderheit” nicht erreicht worden sei. Die Feststellung der UEK, dass bei diesem Quorum für die Ermittlung des absoluten Mehrs die Enthaltungen berücksichtigt werden müssten, widerspricht jedoch den Statuten der MCH Group und den diesbezüglichen Erläuterungen in der Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung. Abgesehen von der Opting-up-Klausel ist gemäß den UEK-Verfügungen vom 13. Juli und 20. August 2020 aus übernahmerechtlicher Sicht der Weg zur Durchführung der Kapitalerhöhung in der geplanten und von den Aktionären beschlossenen Form frei (Quelle. boerse.de).

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