Ab Montag: Neue Corona-Regeln für Handel in Bayern

Bayerische Händler müssen sich auf neue Regeln ab 12. april einstellen. (Credit: Andrey_Popov / Shutterstock.com)

Bayerische Händler müssen sich auf neue Regeln ab 12. april einstellen. (Credit: Andrey_Popov / Shutterstock.com)

Für den Handel in Bayern gelten ab kommenden Montag (12. April) teilweise neue Corona-Regeln.


Auch in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte für Terminshopping-Angebote öffnen – allerdings nur bei Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.


Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Das hat das bayerische Kabinett gestern beschlossen.

Bayern weicht damit von Bund-Länder-Beschlüssen der vergangenen Wochen ab. Einerseits hatten die Ministerpräsidenten und der Bund Anfang März beschlossen, dass Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte “einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet” werden. Andererseits hatten Bund und Länder vereinbart, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 Öffnungsschritte etwa im Handel wieder zurückgenommen werden sollen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verwies auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Richter hatten entschieden, dass Schuhgeschäfte auch in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen, und dies u.a. damit begründet, dass diese für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte.

Darauf reagiert die Staatsregierung also nun insofern, dass für all diese Geschäfte – auch Schuhläden – die Sonderregelungen nun entfallen. Für Baumärkte und Buchläden werde die Situation nun schlechter. Das Modell “Click&Meet” sei bei Inzidenzen über 100, dann mit Testpflicht, nun eine neue Konzeption, die vertretbar sei. Konkret muss dann entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden. In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen in Bayern weiterhin alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich. (Quelle: Dpa)

Teilen
Keine Kommentare

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar

Verwandte Themen

Ähnliche Themen