Ausgangsbeschränkung: Was in Bayern verboten ist

Ausgangssperre? Ausgangsbeschränkung? Während andere Bundesländer das Thema noch intern diskutieren, hat Bayern bereits verbindlich definiert, was nun verboten ist. Zum Beispiel der Handel von Schmuck und Uhren.


Seit Freitag 0 Uhr gibt es in Bayern Ausgangsbeschränkungen. Dies hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verkündet. Folgendes ist nicht mehr erlaubt:

  • Jeder Bürger soll die physischen und sozialen Kontakte außerhalb der Mitbewohner und Familien im eigenen Haushalt „auf ein absolutes Minimum reduzieren“.  Wo möglich, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu einer anderen Person eingehalten werden.
  • Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehören unter anderem: Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, Arztbesuche und Blutspenden, der Einkauf von „Gegenständen des täglichen Bedarfs“, beispielsweise gehören dazu der Besuch in Lebensmittelgeschäften, Getränkemärkten, Optikern, Apotheken und Drogerien. Uhren- und Schmuckgeschäfte gehören nicht dazu. Auch nicht Friseure, hat Söder entschieden.
  • Gestattet ist weiterhin der Besuch von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen im privaten Bereich.
  • Hundebesitzer dürfen nach wie vor ihre Hunde ausführen.
  • Joggen (einzeln) ist ebenfalls erlaubt.
  • Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Erlaubt ist allerdings „die Abgabe und die Lieferung mitnahmefähiger Gerichte“, also beispielsweise Drive-In-Schalter.
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