Corona-Krise: Mehr Schutz für Mieter

Wegen der Corona-Krise sollen Mieter nicht ihre Wohnung verlieren können: Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Mietschulden aus den kommenden Monaten kein Kündigungsgrund sein dürfen. 


In der Corona-Krise soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.  Der Entwurf soll am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden. In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen um ein Jahr angelegt. “Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (…) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (…) die Möglichkeit eingeräumt, die (…) Befristungen (…) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern”, heißt es (Quelle: tagesschau.de).

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