HDE fordert weitere Nachbesserungen bei Coronahilfen

Die Pandemie dauert an, reguläre Ladenöffnungen sind nicht in Sicht. (Credit: PhotoSGH / Shutterstock.com)

Die Pandemie dauert an, reguläre Ladenöffnungen sind nicht in Sicht. (Credit: PhotoSGH / Shutterstock.com)

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert, dass größere, auch inhabergeführte Unternehmen bei staatlichen Zuschüssen unzureichend berücksichtigt werden.


„Die Salamitaktik und das scheibchenweise Nachbessern der Bundesregierung bei der Überbrückungshilfe geht weiter. Wenn der Staat weiterhin Handelsunternehmen zwangsschließt, muss dieses Sonderopfer auch entsprechend entschädigt werden. Es ist allerhöchste Zeit, endlich sicherzustellen, dass die Hilfsgelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.


Die Hilfsbedürftigkeit der zwangsgeschlossenen Nonfood-Händler hänge nicht von der Umsatzhöhe in Vor-Corona-Zeiten ab, sondern von der Betroffenheit durch die Lockdown-Maßnahmen. Der coronabedingte Schaden betrage bei den größeren Handelsunternehmen schon heute bis zu 250 Mio. Euro. Diesem Schaden stehen derzeit auch aufgrund von EU-Vorgaben jährlich maximal 10 Mio. Euro an möglichen Wirtschaftshilfen gegenüber.

Dieses Missverhältnis führt nach Einschätzung des HDE dazu, dass größere, filialisierte Handelsunternehmen nicht ausreichend Gelder erhalten, in der Folge unweigerlich in die Insolvenz getrieben werden und damit bis zu 600.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. „Der europäische Deckel muss dringend flexibler werden oder ganz entfallen. Ansonsten werden im Einzelhandel angesichts der Einschränkungen durch die Coronamaßnahmen große Insolvenzen unvermeidbar sein“, so Genth.

Positiv sieht der HDE den neuen Eigenkapitalzuschuss und die verkündete Aufstockung der Überbrückungshilfe. Damit könnten nun bis zu 100 Prozent der Fixkosten ersetzt werden. Eine wesentliche Forderung aus dem Mittelstand bleibe allerdings weiterhin unerfüllt. Genth: „Die Inhaber vieler kleinerer Geschäfte sind weiterhin auf sich gestellt. Denn noch immer haben sie keine Möglichkeit, bei den staatlichen Hilfen einen Unternehmerlohn zu berücksichtigen. Ebenso bleiben nicht durch das Kurzarbeitergeld abgedeckte Personalkosten unberücksichtigt.“ (Quelle: handelsjournal.de)

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