HDE warnt: Mietminderung oder Pleitewelle

Der Handelsverband warnt vor einer Pleitewelle im Handel ab Oktober. Größter Knackpunkt sei die Miete, sagte HDE-Chef Genth. Mietstundungen würden nicht helfen. Er fordert Mietminderung.


Der HDE hat seine Warnung von April erneuert (hier). Mieten werden demnach zum Hauptproblem für den Einzelhandel. Vor allem in den Innenstadtlagen seien Vermieter weniger kompromissbereit. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer HDE, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Nach wie vor liegen vor allem die Kernbranchen der Innenstädte wie beispielsweise der Bekleidungshandel weit unter ihren normalen Umsätzen. Viele Handelsunternehmen können deshalb ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten.“

Sein neuer Ansatzpunkt ist der Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Handel brauche mehr Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Mietreduzierung. Deswegen solle der bestehende Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Sinne einer gemeinsamen Risikoteilung zwischen Vermieter und Mieter überarbeitet werden. Der Paragraf sieht vor, dass die Vertragspartner bei schwerwiegender „Störung der Geschäftsgrundlage“ den Vertrag anpassen können.

Andernfalls sei zu befürchten, dass die Zahl der Kündigungen durch die Vermieter ansteige, da viele Händler ihre Mietzahlungen aktuell nicht in voller Höhe leisten. Eine Stundung der Mieten helfe nicht, so Genth. „Das hilft den Händlern auf Dauer nicht weiter, sondern verschiebt die Probleme nur in die Zukunft. Die gestundeten Beträge werden viele auf absehbare Zeit nicht abzahlen können”, meinte er.

Die Forderung nach Entlastung bei den Mieten wird auch an anderen Stellen formuliert. Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Ingrid Hartges, sagte, die Lage in den Innenstädten spitze sich zu. Es gebe Verpächter, die würden ihren Gastronomen und Hoteliers entgegenkommen – häufig gelte: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger”, sagte sie der dpa. Doch in den Innenstädten sei ein Entgegenkommen die Ausnahme. Dort würden vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung bestehen, so Hartges. Sie fordert den Gesetzgeber zum Eingreifen. Er solle einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, so Hartges. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.“

Der CDU-Politiker Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der Union, fordert gemeinsame Gespräche alle Beteiligten. So könnten Insolvenzen abgewendet werden. Linnemann: „Ohne solche Lösungen droht ab Oktober eine Pleitewelle, wie wir sie noch nie gesehen haben.“ Denn bis Ende September ist die Pflicht über einen Insolvenzantrag ausgesetzt. Der Gesetzgeber will den angeschlagenen Firmen damit Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

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