Lockdown bis 14. Februar!

Beschlossen: Lockdown bis 14. Februar!

Bund und Länder haben sich aktuell auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar 2021 geeinigt. 


Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte.
Das wurde laut BILD heute ebenfalls von der Bundeskanzlerin und den Länderchefs beschlossen:
– Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt.
– In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll es eine Pflicht fürs Tragen „von medizinischen Masken“ geben.
– Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen reduziert werden. Dies jedoch nicht durch direkte Maßnahmen, sondern durch die „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“ und die „Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten“.
– Für Alten und Pflegeheime sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden: FFP2-Maskenpflicht fürs Personal „beim Kontakt mit den Bewohnern“, konsequentes Testen von Mitarbeitern und Besuchern.
– Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht, Gesangsverbot.
Der Corona-Gipfel läuft noch. Bei dem Thema Schulen und Kitas gibt es noch keine Einigung.

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