Das Modehaus Konen aus München zieht gegen die Verlängerung des Shutdowns in Bayern vor Gericht. Im Eilverfahren will man öffnen.
Gegen den bayerischen Sonderweg (hier) gibt es nun die erste Klage eines Händler. Wie die Textilwirtschaft berichtet, wird Gabriele Castegnaro, Inhaberin des Modehauses Konen in München, gegen die weiterhin bestehende Schließung ihres Hauses vor Gericht ziehen. Die Juristin will beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Ihr Ziel sei es, im Wege eines Normenkontrollverfahrens die Rechtswidrigkeit der aktuellen Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus per Gericht in einem Eilverfahren prüfen zu lassen. Sie beklagt massive Wettbewerbsverzerrung. Es werde willkürlich entschieden, wenn Baumärkte, Autohäuser und einige andere Branchen auch auf größeren Flächen öffnen dürften, der stationäre Modehandel oberhalb einer Verkaufsfläche von 800m² aber nicht.
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