Warenhaus AG: Fusion bei Kartellamt angemeldet

Der Zusammenschluss von Karstadt und Kaufhof hat die nächste Stufe erreicht: Die Warenhäuser haben ihr Gemeinschaftsunternehmen beim Kartellamt angemeldet.


Beschlossen ist die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens der beiden Warenhausbetreiber Karstadt und Kaufhof längst. Nun bekräftigen die Unternehmen ihre Absicht mit der Anmeldung ihres Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt. Bis zum 9. November soll die geplante Fusion der beiden Warenhausketten von den Behörden überprüft werden. Kartellamtschef Andreas Mundt hatte bereits erklärt, dass die Kontrolle umfangreich wird. Sollte eine vertiefte Prüfung nötig sein, könnte die zweite Phase weitere drei Monate dauern.
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