Beschlossen: Harter Lockdown bis 18. April!

Der Inzidenzwert steigt seit Tagen. Werden die Lockerungen deshalb wieder zurückgenommen? (Credit: Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com)

Der Inzidenzwert steigt seit Tagen. Werden die Lockerungen deshalb wieder zurückgenommen? (Credit: Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com)

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Der Lockdown wird bis 18. April verlängert – mit einer Verschärfung über Ostern!


Wegen stetig steigender Infektionszahlen kommt der härteste Lockdown seit Beginn der Pandemie: Vom 1. bis einschließlich 5. April – also von Gründonnerstag bis Ostermontag – wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren. 


Die neuesten Beschlüsse:

• Gründonnerstag und Ostersamstag werden als „Ruhetage“ definiert und mit „weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungs-Verbot vom 1. bis 5. April verbunden.

• Auch Supermärkte sind betroffen. „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet“, heißt es im Beschluss. ABER: Am Donnerstag, 1. April, hat auch der Lebensmitteleinzelhandel dicht.

• Ostermessen und andere Präsenzgottesdienste sollen nicht stattfinden.

• Private Treffen mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten sind gestattet. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.

• Die „Notbremse“ wird hart durchgesetzt: In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 sind dann wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Heißt: Einzelhandel dicht. Friseure dürfen offen bleiben. Auch „Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen“ sollen in diesen Landkreisen gelten.

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