Klage von BlackFriday.de erfolgreich

Laut Gericht ist das Zeichen "Black Friday" zwar zur Bewerbung von Rabattaktionen benutzt worden. Eine solche Verwendung sei aber nicht markenmäßig , sondern nur beschreibend. (Credit: Yaran / Shutterstock.com)

Laut Gericht ist das Zeichen "Black Friday" zwar zur Bewerbung von Rabattaktionen benutzt worden. Eine solche Verwendung sei aber nicht markenmäßig , sondern nur beschreibend. (Credit: Yaran / Shutterstock.com)

Nach einer Klage des Portals BlackFriday.de hat das Landgericht Berlin die Marke “Black Friday” für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt.


Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der mit der Klage angegriffenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist muss die Marke deshalb aus dem Markenregister gelöscht werden.


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