EU-Gericht kippt Steuernachzahlung von Amazon

Die EU-Kommission will, dass Luxemburg Steuernachzahlungen bei Amazon durchsetzt. (Credit: Mano Kors / Shutterstock.com)

Die EU-Kommission will, dass Luxemburg Steuernachzahlungen bei Amazon durchsetzt. (Credit: Mano Kors / Shutterstock.com)

Die EU-Kommission fordert Steuernachzahlungen von Amazon, doch das EU-Gericht wies dies ab.


Der weltgrößte Online-Händler Amazon hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert.


Die Richter kippten jetzt eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll. Nach Auffassung des Gerichts habe die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre.

Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt habe, um es an sich zu binden. Amazon soll auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben. Amazon hingegen sagte: “Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.” Das Gericht der EU stützt dies nun zunächst. Dass die EU-Kommission das Urteil akzeptieren wird, gilt als unwahrscheinlich. (Quelle: golem.de)

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