Händler helfen Händlern: Grünes Licht für Sammelklage

Ein Gremium der Initiative "Händler helfen Händlern" hat sich mit Rechtsanwälten auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes verständigt. (Foto: haendler-helfen-haendlern.com)

Ein Gremium der Initiative "Händler helfen Händlern" hat sich mit Rechtsanwälten auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes verständigt. (Foto: haendler-helfen-haendlern.com)

Die Initiative Händler helfen Händlern macht gegen die Gesetzesnovelle des Infektionschutzgesetzes mobil, das im Bundestag zur Abstimmung steht.


Nach Prüfung durch die Rechtsanwälte steht einer Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage nichts im Wege, sollte das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat diese Woche ratifiziert werden.


Die Gruppe von Händlern in Deutschland sehen sich in ihrem Vorhaben, gegen die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes gemeinsam und geschlossen vorzugehen, bestätigt. Das Gremium, darunter Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor, Engelhorn, L&T, Modehaus Fischer, ANWR Schuheinkaufsverbund und die Verbundgruppe EK Servicegroup, bekam von Rechtsexperten der Kanzlei Heuking die Empfehlung, eine Verfassungsbeschwerde einzuleiten und in Form einer Sammelklage vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Alexander v. Preen, CEO der Intersport Deutschland eG, sieht in dem Änderungsvorschlag zum Infektionsschutzgesetzt eine Ungleichbehandlung im Wettbewerb zementiert: “Sollte das Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag kommen, dann werden qua Gesetz einzelne Handelskategorien privilegiert. Diese dürfen unabhängig von den Inzidenzen ihre stationären Geschäfte geöffnet halten, während andere, in Augen der Politik nicht systemrelevante Geschäfte, ab einer Inzidenz größer 100 wieder schließen müssen.”

Marcus Diekmann, Initiator von “Händler helfen Händlern” und CEO von Rose Bikes ergänzt: “Wir wollen nicht falsch verstanden werden: Wir sind nicht gegen einheitliche Regelungen, natürlich brauchen wir bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen. Aber wir sind für einen einheitlichen Rahmen, der alle Protagonisten zu gleichen Teilen in die Verantwortung nimmt und nicht nur den Handel, Gastronomie und Privatpersonen sondern auch Großraumbüros, staatliche Einrichtungen sowie die Industrie. Ein falsch gesteckter Rahmen ist genauso schädlich wie ein Flickenteppich. Hierbei möchten wir unsere Gesprächsbereitschaft signalisieren: Wir hoffen wirklich sehr und sind optimistisch, dass wir mit der Regierung im gemeinsamen Gespräch Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung finden, die das Leben der Menschen schützen und Wirtschaft und Handel gleichermaßen in Einklang bringen.”

Neben der Ungleichbehandlung sieht das Händlergremium in dem Änderungsvorschlag des Infektionsschutzgesetzes eine große Unverhältnismäßigkeit, die insbesondere den stationären Einzelhandel hart treffe: “Schon heute haben wir vom RKI die Gewissheit, dass der Einzelhandel kein Infektionsherd ist. Dennoch verschärft die Gesetzesnovelle die Beschränkungen im Einzelhandel unverhältnismäßig stark”, kritisiert Intersport CEO v. Preen.

“Faktisch ist die Gesetzesvorlage in der jetzigen Form der Freifahrtschein für einen Dauerlockdown. Deutschland kann mehr als nur Lockdown. Wir wollen Lösungskonzepte, die Mittel dafür sind da: FFP-Masken, Apps zur Kontaktnachverfolgung, Hygienekonzepte. Lasst uns darüber reden, bevor das Gesetz in Stein gemeißelt ist,” appelliert Diekmann. “Unser Ziel ist es, dass wir eine Perspektive bekommen, dass unsere Läden öffnen dürfen – selbstverständlich unter strengen Hygienekonzepten”, formuliert v. Preen stellvertretend für die vielen tausend Unterstützer, die sich der Initiative bereits angeschlossen haben.

Neben der geplanten Verfassungsbeschwerde werden die Vertreter der Initiative zusammen mit politischen Oppositionsfraktionen ferner prüfen, ob ein eigenes Normenkontrollverfahren gegen die Gesetzesnovelle eingeleitet werden kann. Auch werden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. (Quelle: Dpa)

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