Infektionsschutzgesetz: HDE warnt vor Verschärfungen für Einzelhandel

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes – eine Händlergruppe strebt eine Verfassungs- und Schadensersatzklage an.(Credit: nitpicker / Shutterstock.com)

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes – eine Händlergruppe strebt eine Verfassungs- und Schadensersatzklage an.(Credit: nitpicker / Shutterstock.com)

Der Handelsverband Deutschland (HDE) schrieb einen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags.


Darin warnt der HDE davor, die Corona-Maßnahmen für den Einzelhandel durch das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen – obwohl von der Branche nachweislich keine erhöhte Infektionsgefährdung ausgeht.


In dem Schreiben wird u.a. um Berücksichtigung folgender Punkte gebeten:

1. Keine weiteren Beschränkungen des Einzelhandels im „Notbremsfall“ gegenüber dem Status quo oder sogar gegenüber dem Reglungszustand vor dem 7. März 2021, dies bedeutet konkret:

– eine Kundenbegrenzung von 10 m²/Kunde

– die von Inzidenzen unabhängige Öffnung der sogen. privilegierten Geschäfte: Lebensmittelhandel sowie Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Babyfachmärkte, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte

– Öffnungsmöglichkeit für alle Geschäfte in Abhängigkeit der Intensivbettenauslastung und der Inzidenzwerte nach RKI-Empfehlung

– in jedem Falle muss unabhängig von Inzidenzen die Abholung bestellter Waren auch im Falle der Schließung von Geschäften möglich bleiben (Click & Collect)

2. Öffnungsklausel für länderspezifische Regelungen, die im nicht privilegierten Handel Einkauf nach Terminvereinbarung bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests vorsehen.

3. Einkaufen nicht nur mit einem negativen Test, sondern auch mit einer Impfbescheinigung (statt negativem Test) ermöglichen, um den gesamten Handel ohne Einschränkungen nutzen zu können.

4. Sollten tatsächlich strengere Beschränkungen auch im wirtschaftlichen Leben erfolgen, dürfen sich diese dann nicht mehr nur auf die bislang betroffenen Branchen erstrecken, sondern müssen alle Bereiche erfassen, die nachweislich einen Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten.

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