Investitionsprämie: HDE begrüßt Entwurf des Ministeriums

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„Der Einkauf wird immer digitaler. Handelsunternehmen investieren schon heute in die Digitalisierung und werden das in Zukunft weiterhin tun müssen”, so der HDE. © Lemonsoup14/ Shutterstock.com

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Wachstums-Chancengesetz, welcher mit einer vorgesehenen Einführung einer Investitionsprämie bezüglich Transformation der Wirtschaft einhergehen soll.



Wo soll investiert werden?

Neben Investitionen in den Klimaschutz sollten laut HDE auch Investitionen in die Digitalisierung steuerlich gefördert werden.  Auch die geplanten Änderungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen, was die meisten Einzelhändler sind, gingen zwar in die richtige Richtung, blieben aber hinter den Bedürfnissen des Einzelhandels zurück.

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Doch viele Händlerinnen und Händler könnten diese Zukunftsinvestitionen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine aktuell jedoch nicht stemmen. Eine Prämie für Investitionen sei daher der richtige Schritt. Über den Klimaschutz hinaus müsse aber auch der Investitionsbedarf im Bereich Digitalisierung mitgedacht werden. „Der Einkauf wird immer digitaler. Handelsunternehmen investieren schon heute in die Digitalisierung und werden das in Zukunft weiterhin tun müssen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer.

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Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. © LindedIn

Verpflichtende elektronische Rechnung bei B2B-Geschäften

Eine Herausforderung sieht der HDE zudem insbesondere in der geplanten gesetzlichen Regelung für eine verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei B2B-Geschäften. Es sei zwar grundsätzlich richtig, die Ausstellung, Übermittlung und Bearbeitung von Rechnungen zu digitalisieren. Das sei effizienter und könne bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug helfen. Allerdings würde die derzeitige Form der Umsetzung im Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung für den Einzelhandel bedeuten.

Die in Artikel 27 des Entwurfs genannte Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung bei B2B-Geschäften ab 2026 werde für viele Unternehmen im Einzelhandel entsprechende Investitionen erforderlich machen. „Auch andere Unternehmen kaufen bei Einzelhändlern ein und jedes Handelsunternehmen wird in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen“, so Tromp weiter. Dabei funktioniere das derzeit genutzte Verfahren über EDI (Electronic Data Interchange) auf Basis des UN-Standards EDIFACT bereits ohne Verpflichtung zuverlässig. Dieses Verfahren werde durch das geplante Wachstumschancengesetz 2028 abgeschafft. „Durch den Gesetzentwurf werden die Investitionen entwertet, die der Einzelhandel in der Vergangenheit in Technik zur Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen getätigt hat, obwohl alle steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt werden“, so Tromp.

„Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Signal. Ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket darf allerdings Investitionen in die Digitalisierung nicht vernachlässigen“, fasst Stephan Tromp zusammen. Seiner Meinung nach bedürfe es hier dringend einer praxisorientierten Anpassung der Regelung.

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