Schonfrist für Insolvenzen endet

Die Insolvenz-Sonderregeln enden. (Credit: Sinuswelle / Shutterstock.com)

Die Insolvenz-Sonderregeln enden. (Credit: Sinuswelle / Shutterstock.com)

Unternehmen, die auf die Auszahlung der Corona-Hilfen warteten, mussten bislang nicht zum Insolvenzgericht. Ab Samstag ist damit Schluss.


Ab dem 1. Mai gelten für alle Unternehmen wieder die regulären Regeln für die Insolvenz. Alle Ausnahmen, die die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie gelten ließ, sind damit beendet.


Die Regelung läuft Freitag (30. April) aus – außer die Koalition einigt sich auf eine Verlängerung. „Nach derzeitigem Stand ist eine Verlängerung der Aussetzungsregelungen über den 30. April 2021 hinaus nicht geplant“, heißt es beim Bundesjustizministerium. Doch Union und SPD sehen die Frage, ob man die Insolvenzantragspflicht noch länger aussetzen sollte, unterschiedlich. Die SPD ist dafür, die Union allerdings hat Bedenken. Der Ausgang ist ungewiss. Experten gehen unterdessen davon aus, dass es keinen sprunghaften Anstieg der Insolvenzen geben wird

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